Waldbrandstufe 4: Hohe Gefahr
Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten sollten nicht verlassen werden.
Die Forstbehörde darf Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Schutzmaßnahmen einleiten.
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