Bedeutung Waldbrandgefahrenstufe 3 mittlere Gefahr
Die Waldbrandgefahr ist erhöht.
Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
Das Betreten des Waldes ist erlaubt, bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten.
Gefährdungsträchtige Waldarbeiten (siehe Warnstufe 2) sind grundsätzlich verboten.
Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald dürfen nicht genutzt werden.
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