23.04.2019

23.04.2019 - 14:30 Uhr - ACHTUNG WALDBRANDWARNSTUFE 5 SEHR HOHE GEFAHR

23.04.2019 - 14:30 Uhr - ACHTUNG WALDBRANDWARNSTUFE 5 SEHR HOHE GEFAHR

Waldbrandgefahrenstufe 5:

Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden durch:

Sperrung des Waldes. Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen.

Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst und Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienst und Katastrophenschutzes.

Weiteres kann im Einzelfall durch den Landrat verfügt werden.




Link zum Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

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